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Der JGR vertritt die Interessen der Jugend

Der Jugendgemeinderat (JGR) ist ein Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugend in der Stadt gegenüber Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt. Die 18 Mitglieder des Jugendgemeinderats werden für zwei Jahre gewählt.

In Gerlingen gilt das aktive und passive Wahlrecht für alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Gerlingen haben. Wahlberechtigt sind also auch Jugendliche ohne deutschen Pass. Die Wahl wird durch eine Urwahl durchgeführt, das heißt, dass alle Jugendlichen zur Wahl aufgerufen sind.

Ähnlich wie der Gemeinderat kommt auch der Jugendgemeinderat regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Den Vorsitz übernimmt der Bürgermeister. Der Jugendgemeinderat hat Einfluss auf die Tagesordnung, sodass sowohl gewünschte Themen vom Gemeinderat als auch vom Jugendgemeinderat angesprochen werden. Der Jugendgemeinderat hat beratende Funktion in Jugendangelegenheiten, jedoch keine bindende Entscheidungskompetenz.